ein bisschen spät dran

Freitag, den 6. Oktober 2006

Die Unterlagen für die Gastfamiliensuche hätten schon vor einer Woche bei STEP IN sein sollen.
Die letzte Woche war jedoch extrem stressig für mich, sowohl schulisch, als auch privat, als auch „geschäftlich“. Die ganze Palette also.
Mein Englischlehrer hat die Bewertung bereits ausgefüllt, die Zeugnisabschriften sind auch schon so gut wie fertig, aber mit dem Tuberkulosetest durch meinen Arzt komme ich nicht so richtig voran. Ich habe um einen Termin gebeten, allerdings sagte man mir, dass man überhaupt erst einmal abklären müsse, ob mein Arzt diese Tests „noch durchführt“. Ich solle mich doch Anfang nächster Woche wieder melden.

Eine E-Mail, die ich deshalb an meine Ansprechpartnerin von STEP IN schicken wollte, kam leider wieder zurück mit dem Vermerk, die Adresse existiere gar nicht. Deshalb habe ich heute dort angerufen. Meine Ansprechpartnerin war zwar nicht da, dafür aber eine Kollegin, die mir auch weiterhelfen konnte.
Ich werde also die restlichen Unterlagen schon an STEP IN schicken und dann hoffen, dass es mit dem Tuberkulosetest nicht mehr allzulang dauert. Schließlich solls doch endlich los gehen mit der Gastfamiliensuche!

EF wird zunehmend kurioser

Donnerstag, den 6. Juli 2006

Heute sind die Vertragsangebote von STEP IN und EF angekommen:

STEP IN schickt einen kleinen Brief, der neben dem Vertragsangebot die Teilnahmebedingungen und die Verhaltensregeln für Programmteilnehmer enthält. Das einzige, was mich daran stört, ist das generelle Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen, aber ich werde noch einmal mit STEP IN besprechen, inwieweit man nach Klärung der Versicherungsfrage und Zustimmung der Gastfamilie in diesem Punkt eine Ausnahme machen kann.

EF schickte wie üblich einen großen Briefumschlag mit einer Mappe, gegliedert nach „Sehr geehrte Eltern“-Schreiben und „Hallo Lars“-Schreiben:
Die an meine Eltern gerichteten Schreiben sind im Prinzip das Vertragsangebot selbst und ein dazugehöriges Anschreiben. Gleichzeitig liegt bereits die erste ‚Rechung‘ bei mit deren Begleichung der Vertrag zustande kommt.
Der an mich gerichtete Teil der Mappe beinhaltet ein Anschreiben, das den zeitlichen Ablauf bis zum Abflug skizziert und Abflugdaten und noch einzureichende Unterlagen nennt. Dass das Anschreiben nicht auf den von mir gewählten Abflugtermin abgestimmt ist und zudem die Aufforderung enthält, bestimmte Unterlagen einzusenden „soweit noch nicht eingereicht“, wirkt unpersönlich. Weiter ist das „Student Handbook“, ein 80seitiges, auf Deutsch gehaltenes Büchlein beigelegt, dass allgemein noch einmal die wohl häufigsten Fragen eines Austauschschülers beantworten soll und Tipps gibt. Als letztes sind noch die „Rules and Regulations – Australia and New Zealand“ auf Englisch beigelegt. Die zweite Seite der beifügten Arbeitsübersetzung fehlte leider, jedoch sagte mir (wieder) ein (anderer) EF-Mitarbeiter zu, mir diese per Post zukommen zu lassen. Zunächst machten die Regeln den Eindruck, die üblichen und erwarteten Punkte eines Auslandsaufenthalts abzudecken. Dann jedoch fand ich folgenden Passus:

„We acknowledge that EF has the right to photograph students in the course of their program, and we consent to EF’s use of their likeness in any and all advertising, promotional and marketing materials, including, but not limited to, printed material, video, film and internet uses. All such photographs shall become the property of EF.“

Ich erachte es als absolut inakzeptabel, mich mit der Vertragsunterzeichnung gleichzeitig gezwungenermaßen EF als Marketingobjekt zur Verfügung stellen zu müssen.

Beide Organisationen geben mir jetzt knapp zwei Wochen (EF dabei einen Tag länger als STEP IN) Zeit, mir zu überlegen, ob ich ihr Vertragsangebot annehmen möchte.

Noch eine Notiz am Rande: Ich habe heute zum ersten Mal von EF das bekommen, was STEP IN schon bei der ersten Informationsanforderung beilegte: Eine Visitenkarte mit den Kontaktdaten meiner Ansprechpartnerin. Leider konnte man sich aber selbst jetzt kurz vor dem Vertragsabschluss und damit der Aufnahme ins Austauschprogramm nicht dazu durchringen, mir die Durchwahl meiner Ansprechpartnerin mitzuteilen. Stattdessen enthält die Visitenkarte nur zwei personalisierte Inhalte: Den Namen und die eMail-Adresse meiner Ansprechpartnerin, die sich aber unmittelbar aus dem Namen ableitet. Und bei der eMail-Adresse bin ich mir gar nicht mal so unsicher, ob die nicht von einem Agenten gelesen und beantwortet wird – ausgehend von dem unpersönlichen Eindruck, den dieses Unternehmen auf mich macht, erachte ich das für nicht unwahrscheinlich.


Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: