Alle guten Dinge sind … na? Drei!

Donnerstag, den 24. Mai 2007

Der dritte Rundbrief ist zwischenzeitlich eingetroffen und ist mittlerweile auch zu mir durchgedrungen. Der Brief besteht nur aus einem Anschreiben, der Application for a student visa (Formular 157A, Download als PDF – inklusive der bei mir fehlenden Seiten 1 bis 6) und einer Ausfüllhilfe – mit einem Gesamtumfang von über 25 Seiten. Das meiste davon macht der Visumsantrag selbst mit stolzen 17 Seiten aus.
Der ausgefüllte Visumsantrag soll mit dem Reisepass und einem Passfoto bis spätestens in 6 Tagen wieder an STEP IN zurückgeschickt sein. Eine wie ich finde recht kurze Bearbeitungszeit für solch einen umfangreichen Antrag – was wäre denn wohl, wenn mein Vater als mein einziger Erziehungsberechtigter im Moment im Ausland wäre?

Ich werde morgen noch einmal bei STEP IN anrufen, um abzuklären, ob das Passfoto biometrisch sein muss und ob die Weiterleitung meines Antrages durch das Sammeln aller Visumsanträge merklich verzögert wird – schließlich brauche ich mein Visum doch zur Beantragung meiner Amateurfunkgenehmigung in Australien!

1 != 3

Dienstag, den 3. April 2007

Gerade habe ich wegen des zeitlichen Ablaufs der Visumsbeantragung mit STEP IN telefoniert. Im zweiten Rundbrief steht nämlich, dass der Antrag für das Visum mit dem dritten Rundbrief verschickt wird.

Hintergrund: Die ACMA, die australische Behörde, die für die Ausstellung von Amateurfunkgenehmigungen zuständig ist, bittet:

„Applications should be lodged at least three months prior to arrival in Australia. This will allow enough time for the licence to be issued and forwarded prior to arrival.“

Das wäre in 8 Tagen. Das Visum kann jedoch erst beantragt werden, wenn die Adresse meiner Gastfamilie vorliegt. Realistisch betrachtet werde ich laut STEP IN mein Visum daher schätzungsweise erst Ende Mai bis Anfang Juni erhalten.

Das könnte ein wenig knapp werden … und einige Wochen ohne Funkgerät bedeuten, was besonders in der ersten Zeit schade ist. Aber ich habe ja notfalls noch Echolink. Nur ist das auch ein wenig komisch: Deutscher Funkamateur in Australien über Echolink mit deutschem Rufzeichen. Und wie sieht die rechtliche Lage dazu aus? Ist das dann Funkbetrieb von einem exterritorialen Standort aus? Wäre es Betrieb aus Australien, dürfte ich es ja wiederum nicht.


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