Gerade habe ich wegen des zeitlichen Ablaufs der Visumsbeantragung mit STEP IN telefoniert. Im zweiten Rundbrief steht nämlich, dass der Antrag für das Visum mit dem dritten Rundbrief verschickt wird.
Hintergrund: Die ACMA, die australische Behörde, die für die Ausstellung von Amateurfunkgenehmigungen zuständig ist, bittet:
„Applications should be lodged at least three months prior to arrival in Australia. This will allow enough time for the licence to be issued and forwarded prior to arrival.“
Das wäre in 8 Tagen. Das Visum kann jedoch erst beantragt werden, wenn die Adresse meiner Gastfamilie vorliegt. Realistisch betrachtet werde ich laut STEP IN mein Visum daher schätzungsweise erst Ende Mai bis Anfang Juni erhalten.
Das könnte ein wenig knapp werden … und einige Wochen ohne Funkgerät bedeuten, was besonders in der ersten Zeit schade ist. Aber ich habe ja notfalls noch Echolink. Nur ist das auch ein wenig komisch: Deutscher Funkamateur in Australien über Echolink mit deutschem Rufzeichen. Und wie sieht die rechtliche Lage dazu aus? Ist das dann Funkbetrieb von einem exterritorialen Standort aus? Wäre es Betrieb aus Australien, dürfte ich es ja wiederum nicht.
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am Dienstag, den 3. April 2007 um 14:35 Uhr veröffentlicht
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