Nachdem STEP IN mir das Angebot für den ‚Reiserücktrittschutz‘ und die Returnee-Liste umgehend hat zukommen lassen, stehe ich nun – quasi einzig und allein – vor dem Problem des Lateinunterrichts.
Nachdem ich meiner Schulleiterin gestern Informationen über den Fernstudienlehrgang der Hamburger Akademie hereingereicht habe, sprach ich heute mit dem Koordinator meiner Schule, der sich um die Auslandsaufenthalte kümmert. Er sagte mir zu, dass der Lehrgang einen angemessenen Ersatz für den Lateinunterricht in der 11. Klasse darstelle und anerkannt werden würde.
In der Pause darauf kam er zu mir und überbrachte mir die Nachricht, dass die Schulleiterin sich damit nicht einverstanden erklärt habe. Auch die Möglichkeit, während des Auslandsaufenthaltes eine beliebige andere zweite Fremdsprache zu belegen und dann nach der Rückkehr in der 12. Klasse noch ein Jahr Latein zusätzlich zu belegen, um das Latinum zu erhalten, lehne sie ab.
Ich habe daraufhin mit dem zuständigen Dezernenten der Landesschulbehörde telefoniert, der mir zusicherte, dass letztere Möglichkeit absolut erlasskonform (VO-GO §4 und EB-VO-GO 4.3) sei und problemlos anzuerkennen sei.
Ich werde morgen noch einmal persönlich mit meiner Schulleiterin sprechen und versuchen, die Angelegenheit gütlich zu klären. Bis dahin müssen sich meine Organisationen wohl leider noch gedulden.
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am Dienstag, den 11. Juli 2006 um 17:32 Uhr veröffentlicht
und wurde unter Latein-/Spanischunterricht, Organisationswahl abgelegt.
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