drohender Abschuss von EF aus meiner Liste
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Nachdem mir EF die fehlende zweite Seite der Arbeitsübersetzung zu den „Rules and Regulations – Australia and New Zealand“ zugesendet hat, habe ich nun meine Organisationswahl getroffen.
Gestern habe ich schon auf die unverschämte Klausel hingewiesen, heute jedoch fand ich etwas noch brisanteres. Der Orginalwortlaut, der auch später rechtlich relevant wäre, lautet:
„We acknowledge that EF has the right to photograph students in the course of their program, and we consent to EF’s use of their likeness in any and all advertising, promotional and marketing materials, including, but not limited to, printed material, video, film and internet uses. All such photographs shall become the property of EF.“
In der Arbeitsübersetzung, die rechtlich nicht verbindlich ist, heißt es jedoch:
„EF High School Year behält sich das Recht vor, Teilnehmer während ihres Aufenthaltes zu fotografieren oder zu filmen und, nach Absprache mit dem Teilnehmer, das Material für verschiedene Werbezwecke im Zusammenhang mit dem High School Year Programm unentgeldlich zu nutzen. EF behält sich alle Rechte an solchen Fotos vor.“
Hält sich also ein Teilnehmer oder Sorgeberechtigter an die Arbeitsübersetzung und nicht an den strikten Originalwortlaut, so wird ihm suggeriert, dass EF verpflichtet sei, den Teilnehmer um Erlaubnis zu bitten und die Fotos weiter nur zweckgebunden einsetzen dürfe. Das ist aber meine Auffassung nach nicht das, was in der rechtlich bindenden Fassung auf Englisch steht. Betrug? Irreführung? Übersetzungfehler? Schon ein wenig komisch bei einer Organisation, die ausreichend Muttersprachler beider Sprachen beschäftigt, um solch einer Diskrepanz auf die Schliche zu kommen.
Solche Schnitzer sind mir bei STEP IN bislang nicht aufgefallen. Leider untersagt STEP IN jedoch im Gegensatz zu EF pauschal den Teilnehmern, „Autos bzw. motorgetriebene Fahrzeuge zu führen“. Auch wenn man mir auf Rückfrage versicherte, dass dies in erster Linie eine Frage der Versicherung und der Zustimmung der Gastfamilie sei, so steht es doch trotzdem in den Verhaltensregeln. Ich werde aber versuchen, dort eine Lösung im Einvernehmen mit der Organisation zu finden.
Das Angebot für die Reiserücktrittskostenversicherung, die STEP IN in den Teilnahmebedingungen anspricht, sollte mir erst nach Vertragsunterzeichung zugehen. Ich habe jedoch telefonisch die Urlaubsvertretung meiner Ansprechpartnerin darum gebeten, mir das Angebot schon jetzt zuzusenden, damit ich gegebenenfalls noch andere Angebote für Reiserücktrittskostenversicherungen einholen kann.
Um die Zusendung der vielfach benannte Liste von Returnees, die mit STEP IN in Australien waren, habe ich ebenfalls gebeten. Auch diese Liste soll laut den STEP IN Broschüren erst nach der Vertragsunterzeichnung dem Wannabee zugesendet werden. Fragt sich nur, warum?
Bezüglich des Lateinunterrichts habe ich noch einmal mit meiner Schulleiterin gesprochen. Das von mir anvisierte Angebot eines Fernstudiums scheint nicht so problemlos anzuerkennen zu sein, wie sie es zuvor suggerierte. Ich werde ihr und der Schulbehörde Anfang nächster Woche die Unterlagen der ILS und der Hamburger Akademie zukommen lassen, da der Lehrgang zwar in 9 Monaten den gesamten Stoff von mehreren Schuljahren behandelt, jedoch nicht im Zeugnis der australischen Schule eingetragen werden wird und somit kein gleichwertiger Unterricht im engeren Sinne ist.
Am 14. März 2007 um 19:12 Uhr
[…] PRO: erlauben nach Absprache das Ablegen des Führerscheins KONTRA: mangelnde Transparenz, kuriose Klauseln, sehr restriktive Regeln, Gruppengespräch beim Interview, Callcenter-Atmosphäre, konnten […]