Dieses war der erste Streich und der zweite folgt sogleich

Freitag, den 30. März 2007

Ich halte ihn gerade in den Händen. So viel Papier wie beim letzten Mal ist es diesmal nicht, dafür steckt aber viel Information darin: Das Schüler- und das Elternhandbuch bilden den zweiten Rundbrief. Die Eltern kommen ein bisschen schlechter dabei weg, nur 22 Seiten – die Schüler bekommen 26 zugedacht.

Im Elternhandbuch geht es – verständlicherweise – vor allem um die Sicht auf das Austauschjahr von Deutschland aus. Schonend werden sie darauf vorbereitet, dass der zukünftige Austauschschüler sich nicht jede Woche mit einem handgeschriebenen Brief melden wird:

„Bitte werden Sie nicht ungeduldig, wenn der nächste Brief auf sich warten lässt. Häufig schaffen die Schüler/Innen nicht alles, was sie sich vorgenommen haben.“

Die Eingewöhnung in die Fremdsprache, die Essgewohnheiten und der Umgang mit Alkohol-, Zigaretten und anderen Drogen sind weitere Themen. Das Elternhandbuch scheint jedoch nicht auf Australien ausgerichtet zu sein, sondern ist vielmehr allgemein auf alle Teilnehmer des HIGH SCHOOL Programmes von STEP IN ausgerichtet.

Ganz anders das Schülerhandbuch, das auf Australien zugeschnitten ist und zum ersten Mal auch die Partnerorganisation SCCE in Australien mit Kontaktdaten nennt. Dazu kommen natürlich noch die obligatorischen Informationen über das Austauschprogramm an sich und ein umfangreicher Abschnitt bezüglich Organisatorischem wie dem Visum, Flugtickets, Impfungen, Kommunikation und Geld. Was auch nicht zu kurz kommt, sind die Facts and Figures, der Abschnitt über alle möglichen Zahlen und was dazu gehört: Notruf, Zeitverschiebungen, wichtige Feiertage und Adressen und eine kleine Einführung in den australischen Slang.

Im Schülerhandbuch ist jedoch ganz klar definiert, dass das Führen von Kraftfahrzeugen in Australien verboten und das Erlangen eines Führerscheines daher nicht möglich ist. Das ist zwar einerseits schade, andererseits auch nicht allzu schlimm, weil er vermutlich – wenn ich einen hätte erlangen können mit meinen 17 Jahren, die ich während des Aufenthalts alt bin – ohnehin nicht anerkannt würde.


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