drohender Abschuss von EF aus meiner Liste

Freitag, den 7. Juli 2006

Nachdem mir EF die fehlende zweite Seite der Arbeitsübersetzung zu den „Rules and Regulations – Australia and New Zealand“ zugesendet hat, habe ich nun meine Organisationswahl getroffen.
Gestern habe ich schon auf die unverschämte Klausel hingewiesen, heute jedoch fand ich etwas noch brisanteres. Der Orginalwortlaut, der auch später rechtlich relevant wäre, lautet:

„We acknowledge that EF has the right to photograph students in the course of their program, and we consent to EF’s use of their likeness in any and all advertising, promotional and marketing materials, including, but not limited to, printed material, video, film and internet uses. All such photographs shall become the property of EF.“

In der Arbeitsübersetzung, die rechtlich nicht verbindlich ist, heißt es jedoch:

„EF High School Year behält sich das Recht vor, Teilnehmer während ihres Aufenthaltes zu fotografieren oder zu filmen und, nach Absprache mit dem Teilnehmer, das Material für verschiedene Werbezwecke im Zusammenhang mit dem High School Year Programm unentgeldlich zu nutzen. EF behält sich alle Rechte an solchen Fotos vor.“

Hält sich also ein Teilnehmer oder Sorgeberechtigter an die Arbeitsübersetzung und nicht an den strikten Originalwortlaut, so wird ihm suggeriert, dass EF verpflichtet sei, den Teilnehmer um Erlaubnis zu bitten und die Fotos weiter nur zweckgebunden einsetzen dürfe. Das ist aber meine Auffassung nach nicht das, was in der rechtlich bindenden Fassung auf Englisch steht. Betrug? Irreführung? Übersetzungfehler? Schon ein wenig komisch bei einer Organisation, die ausreichend Muttersprachler beider Sprachen beschäftigt, um solch einer Diskrepanz auf die Schliche zu kommen.

Solche Schnitzer sind mir bei STEP IN bislang nicht aufgefallen. Leider untersagt STEP IN jedoch im Gegensatz zu EF pauschal den Teilnehmern, „Autos bzw. motorgetriebene Fahrzeuge zu führen“. Auch wenn man mir auf Rückfrage versicherte, dass dies in erster Linie eine Frage der Versicherung und der Zustimmung der Gastfamilie sei, so steht es doch trotzdem in den Verhaltensregeln. Ich werde aber versuchen, dort eine Lösung im Einvernehmen mit der Organisation zu finden.
Das Angebot für die Reiserücktrittskostenversicherung, die STEP IN in den Teilnahmebedingungen anspricht, sollte mir erst nach Vertragsunterzeichung zugehen. Ich habe jedoch telefonisch die Urlaubsvertretung meiner Ansprechpartnerin darum gebeten, mir das Angebot schon jetzt zuzusenden, damit ich gegebenenfalls noch andere Angebote für Reiserücktrittskostenversicherungen einholen kann.
Um die Zusendung der vielfach benannte Liste von Returnees, die mit STEP IN in Australien waren, habe ich ebenfalls gebeten. Auch diese Liste soll laut den STEP IN Broschüren erst nach der Vertragsunterzeichnung dem Wannabee zugesendet werden. Fragt sich nur, warum?

Bezüglich des Lateinunterrichts habe ich noch einmal mit meiner Schulleiterin gesprochen. Das von mir anvisierte Angebot eines Fernstudiums scheint nicht so problemlos anzuerkennen zu sein, wie sie es zuvor suggerierte. Ich werde ihr und der Schulbehörde Anfang nächster Woche die Unterlagen der ILS und der Hamburger Akademie zukommen lassen, da der Lehrgang zwar in 9 Monaten den gesamten Stoff von mehreren Schuljahren behandelt, jedoch nicht im Zeugnis der australischen Schule eingetragen werden wird und somit kein gleichwertiger Unterricht im engeren Sinne ist.

EF wird zunehmend kurioser

Donnerstag, den 6. Juli 2006

Heute sind die Vertragsangebote von STEP IN und EF angekommen:

STEP IN schickt einen kleinen Brief, der neben dem Vertragsangebot die Teilnahmebedingungen und die Verhaltensregeln für Programmteilnehmer enthält. Das einzige, was mich daran stört, ist das generelle Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen, aber ich werde noch einmal mit STEP IN besprechen, inwieweit man nach Klärung der Versicherungsfrage und Zustimmung der Gastfamilie in diesem Punkt eine Ausnahme machen kann.

EF schickte wie üblich einen großen Briefumschlag mit einer Mappe, gegliedert nach „Sehr geehrte Eltern“-Schreiben und „Hallo Lars“-Schreiben:
Die an meine Eltern gerichteten Schreiben sind im Prinzip das Vertragsangebot selbst und ein dazugehöriges Anschreiben. Gleichzeitig liegt bereits die erste ‚Rechung‘ bei mit deren Begleichung der Vertrag zustande kommt.
Der an mich gerichtete Teil der Mappe beinhaltet ein Anschreiben, das den zeitlichen Ablauf bis zum Abflug skizziert und Abflugdaten und noch einzureichende Unterlagen nennt. Dass das Anschreiben nicht auf den von mir gewählten Abflugtermin abgestimmt ist und zudem die Aufforderung enthält, bestimmte Unterlagen einzusenden „soweit noch nicht eingereicht“, wirkt unpersönlich. Weiter ist das „Student Handbook“, ein 80seitiges, auf Deutsch gehaltenes Büchlein beigelegt, dass allgemein noch einmal die wohl häufigsten Fragen eines Austauschschülers beantworten soll und Tipps gibt. Als letztes sind noch die „Rules and Regulations – Australia and New Zealand“ auf Englisch beigelegt. Die zweite Seite der beifügten Arbeitsübersetzung fehlte leider, jedoch sagte mir (wieder) ein (anderer) EF-Mitarbeiter zu, mir diese per Post zukommen zu lassen. Zunächst machten die Regeln den Eindruck, die üblichen und erwarteten Punkte eines Auslandsaufenthalts abzudecken. Dann jedoch fand ich folgenden Passus:

„We acknowledge that EF has the right to photograph students in the course of their program, and we consent to EF’s use of their likeness in any and all advertising, promotional and marketing materials, including, but not limited to, printed material, video, film and internet uses. All such photographs shall become the property of EF.“

Ich erachte es als absolut inakzeptabel, mich mit der Vertragsunterzeichnung gleichzeitig gezwungenermaßen EF als Marketingobjekt zur Verfügung stellen zu müssen.

Beide Organisationen geben mir jetzt knapp zwei Wochen (EF dabei einen Tag länger als STEP IN) Zeit, mir zu überlegen, ob ich ihr Vertragsangebot annehmen möchte.

Noch eine Notiz am Rande: Ich habe heute zum ersten Mal von EF das bekommen, was STEP IN schon bei der ersten Informationsanforderung beilegte: Eine Visitenkarte mit den Kontaktdaten meiner Ansprechpartnerin. Leider konnte man sich aber selbst jetzt kurz vor dem Vertragsabschluss und damit der Aufnahme ins Austauschprogramm nicht dazu durchringen, mir die Durchwahl meiner Ansprechpartnerin mitzuteilen. Stattdessen enthält die Visitenkarte nur zwei personalisierte Inhalte: Den Namen und die eMail-Adresse meiner Ansprechpartnerin, die sich aber unmittelbar aus dem Namen ableitet. Und bei der eMail-Adresse bin ich mir gar nicht mal so unsicher, ob die nicht von einem Agenten gelesen und beantwortet wird – ausgehend von dem unpersönlichen Eindruck, den dieses Unternehmen auf mich macht, erachte ich das für nicht unwahrscheinlich.


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