Zusammenfassung Latein

Samstag, den 22. Juli 2006

Die Möglichkeiten, nach meiner Rückkehr in die 12. Klasse gehen zu können, sind recht überschaubar. Diejenigen, die akzeptabel und sinnvoll sind, noch überschaubarer.

  • Das Kultusministerium erkennt das von mir vorgeschlagene Fernstudium Latein an. Sehr aufwändiges Verfahren, bis das alles bewilligt ist.
  • Ich belege in Australien eine neue Fremdsprache, die ich in Deutschland bis zur 13. Klasse weiterführe. Passt mir nicht in meine Profilwahl.
  • Ich belege in Australien Latein. Kann mir niemand zusichern und ist ein Glücksspiel, ob es klappt.
  • Ich belege in Australien eine beliebige Fremdsprache, führe dann aber nach meiner Rückkehr noch ein Jahr lang den Lateinunterricht im Kurs der 11. oder 12. Jahrgangsstufe fort. Kann man mir ebenfalls nicht zusichern – schließlich muss es von der Unterrichtsverteilung und vom Stundenplan her passen.
  • Ich springe nach dem ersten Halbjahr der 10. Klasse in das zweite Halbjahr der 11. Klasse und werde dann am Schuljahresende ordnungsgemäß in die 12. Klasse versetzt. Setzt einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser voraus. Ungewiss, ob ich das bis zum Halbjahr schaffe.
  • Ich wechsele nach der Rückkehr nach Deutschland auf eine Bremerhavener Schule. Öhm ja, Schulwechsel stand für mich eigentlich nicht zur Debatte.

Und dann bleibt natürlich noch die Möglichkeit, die Klasse zu wiederholen…

*hmpf*

Mittwoch, den 12. Juli 2006

Ich habe heute noch einmal mit meiner Schulleiterin sprechen wollen bezüglich des Lateinunterrichts. Sie teilte mir jedoch mit, dass sie dieses Schuljahr keine Zeit mehr für ein Gespräch habe.
Später erfuhr ich dann, dass sie nicht mehr generell gegen die Möglichkeit ist, in der 12. Klasse noch ein Jahr im Lateinunterricht mitzulaufen, es aber aus organisatorischen Gründen nicht garantieren könne. Inwieweit das jetzt vorgeschoben ist oder nicht, ist eine andere Frage.

Eine weitere Frage, die offen bleibt, ist, ob mein Fernstudienlehrgang als Unterricht in einer „abweichenden Weise“ akzeptiert wird. Diesbezüglich werde ich in den nächsten Tagen die Entscheidung der Schulbehörde einholen müssen.

Latein – ach, Latein!

Dienstag, den 11. Juli 2006

Nachdem STEP IN mir das Angebot für den ‚Reiserücktrittschutz‘ und die Returnee-Liste umgehend hat zukommen lassen, stehe ich nun – quasi einzig und allein – vor dem Problem des Lateinunterrichts.

Nachdem ich meiner Schulleiterin gestern Informationen über den Fernstudienlehrgang der Hamburger Akademie hereingereicht habe, sprach ich heute mit dem Koordinator meiner Schule, der sich um die Auslandsaufenthalte kümmert. Er sagte mir zu, dass der Lehrgang einen angemessenen Ersatz für den Lateinunterricht in der 11. Klasse darstelle und anerkannt werden würde.
In der Pause darauf kam er zu mir und überbrachte mir die Nachricht, dass die Schulleiterin sich damit nicht einverstanden erklärt habe. Auch die Möglichkeit, während des Auslandsaufenthaltes eine beliebige andere zweite Fremdsprache zu belegen und dann nach der Rückkehr in der 12. Klasse noch ein Jahr Latein zusätzlich zu belegen, um das Latinum zu erhalten, lehne sie ab.
Ich habe daraufhin mit dem zuständigen Dezernenten der Landesschulbehörde telefoniert, der mir zusicherte, dass letztere Möglichkeit absolut erlasskonform (VO-GO §4 und EB-VO-GO 4.3) sei und problemlos anzuerkennen sei.

Ich werde morgen noch einmal persönlich mit meiner Schulleiterin sprechen und versuchen, die Angelegenheit gütlich zu klären. Bis dahin müssen sich meine Organisationen wohl leider noch gedulden.

drohender Abschuss von EF aus meiner Liste

Freitag, den 7. Juli 2006

Nachdem mir EF die fehlende zweite Seite der Arbeitsübersetzung zu den „Rules and Regulations – Australia and New Zealand“ zugesendet hat, habe ich nun meine Organisationswahl getroffen.
Gestern habe ich schon auf die unverschämte Klausel hingewiesen, heute jedoch fand ich etwas noch brisanteres. Der Orginalwortlaut, der auch später rechtlich relevant wäre, lautet:

„We acknowledge that EF has the right to photograph students in the course of their program, and we consent to EF’s use of their likeness in any and all advertising, promotional and marketing materials, including, but not limited to, printed material, video, film and internet uses. All such photographs shall become the property of EF.“

In der Arbeitsübersetzung, die rechtlich nicht verbindlich ist, heißt es jedoch:

„EF High School Year behält sich das Recht vor, Teilnehmer während ihres Aufenthaltes zu fotografieren oder zu filmen und, nach Absprache mit dem Teilnehmer, das Material für verschiedene Werbezwecke im Zusammenhang mit dem High School Year Programm unentgeldlich zu nutzen. EF behält sich alle Rechte an solchen Fotos vor.“

Hält sich also ein Teilnehmer oder Sorgeberechtigter an die Arbeitsübersetzung und nicht an den strikten Originalwortlaut, so wird ihm suggeriert, dass EF verpflichtet sei, den Teilnehmer um Erlaubnis zu bitten und die Fotos weiter nur zweckgebunden einsetzen dürfe. Das ist aber meine Auffassung nach nicht das, was in der rechtlich bindenden Fassung auf Englisch steht. Betrug? Irreführung? Übersetzungfehler? Schon ein wenig komisch bei einer Organisation, die ausreichend Muttersprachler beider Sprachen beschäftigt, um solch einer Diskrepanz auf die Schliche zu kommen.

Solche Schnitzer sind mir bei STEP IN bislang nicht aufgefallen. Leider untersagt STEP IN jedoch im Gegensatz zu EF pauschal den Teilnehmern, „Autos bzw. motorgetriebene Fahrzeuge zu führen“. Auch wenn man mir auf Rückfrage versicherte, dass dies in erster Linie eine Frage der Versicherung und der Zustimmung der Gastfamilie sei, so steht es doch trotzdem in den Verhaltensregeln. Ich werde aber versuchen, dort eine Lösung im Einvernehmen mit der Organisation zu finden.
Das Angebot für die Reiserücktrittskostenversicherung, die STEP IN in den Teilnahmebedingungen anspricht, sollte mir erst nach Vertragsunterzeichung zugehen. Ich habe jedoch telefonisch die Urlaubsvertretung meiner Ansprechpartnerin darum gebeten, mir das Angebot schon jetzt zuzusenden, damit ich gegebenenfalls noch andere Angebote für Reiserücktrittskostenversicherungen einholen kann.
Um die Zusendung der vielfach benannte Liste von Returnees, die mit STEP IN in Australien waren, habe ich ebenfalls gebeten. Auch diese Liste soll laut den STEP IN Broschüren erst nach der Vertragsunterzeichnung dem Wannabee zugesendet werden. Fragt sich nur, warum?

Bezüglich des Lateinunterrichts habe ich noch einmal mit meiner Schulleiterin gesprochen. Das von mir anvisierte Angebot eines Fernstudiums scheint nicht so problemlos anzuerkennen zu sein, wie sie es zuvor suggerierte. Ich werde ihr und der Schulbehörde Anfang nächster Woche die Unterlagen der ILS und der Hamburger Akademie zukommen lassen, da der Lehrgang zwar in 9 Monaten den gesamten Stoff von mehreren Schuljahren behandelt, jedoch nicht im Zeugnis der australischen Schule eingetragen werden wird und somit kein gleichwertiger Unterricht im engeren Sinne ist.

Lateinunterricht und das liebe Geld

Donnerstag, den 29. Juni 2006

Die Situation momentan ist die folgende:

EF: Australien nur Warteliste, Neuseeland ohne Warteliste zum gleichen Preis wie Australien. In beiden Staaten keine Garantie für Lateinunterricht.

STEP IN: Australien und Neuseeland ohne Warteliste, jedoch Neuseeland mindestens 6.000 Euro teurer als Australien. Nur in Neuseeland Garantie für Lateinunterricht.

Ich denke, die 6.000 Euro „Aufpreis“ für den Wechsel zu Neuseeland bei STEP IN stehen in keinem Verhältnis. Ich möchte keine Schule wählen können, sondern nur Latein belegen können. Das Australien bei EF schon im Wartelistenstatus ist, obwohl ich über ein Jahr vor der Abreise schon durchs Interview durch bin, finde ich bedenklich, besonders unter dem Gesichtspunkt, dass man mir noch auf dem Interview mitteilte, ich sei so früh dran, dass es noch nicht zu Problemen kommen sollte.
Im Moment sehe ich mich nach Alternativen für den Lateinunterricht um, vielleicht eine Fernschule in Deutschland oder einfach das Zusenden von Aufgaben und ähnlichem per eMail. Für sachdienliche Hinweise bin ich immer dankbar.


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